Feinstaubplakette
Der hier hinterlegten Tabelle können Sie Details zur Fahrzeugkennzeichnung und zu den Fahrverbotszonen entnehmen.
Steuerliche Förderung bei Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters
Fahrzeuge ohne Dieselpartikelfilter werden seit dem 01.04.2007 mit einem Steuerzuschlag von € 1,20 pro 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet. Durch eine Nachrüstung entgehen Sie nicht nur dieser
zusätzlichen Besteuerung, sondern Sie profitieren auch von einem höheren Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Und wenn Ihr Fahrzeug bereits vor dem 31.12.2006 erstmals zugelassen wurde, dann erhalten
Sie bei Nachrüstung noch einen einmaligen Steuerbonus von € 330.